Es geht wieder los!
Alle bisherigen Corona-Regelungen wurden aufgehoben. Natürlich kann freiwillig weiterhin eine Maske im Unterricht getragen werden.
Einzig und allein bei der Prüfungsfahrt besteht Maskenpflicht, da der TÜV dies vorschreibt.
Alle bisherigen Corona-Regelungen wurden aufgehoben. Natürlich kann freiwillig weiterhin eine Maske im Unterricht getragen werden.
Einzig und allein bei der Prüfungsfahrt besteht Maskenpflicht, da der TÜV dies vorschreibt.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir die Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz einzuhalten:
#1 Aufgrund des Mindestabstands von 1,5 m ist die Anzahl der Teilnehmer im Theorie-Unterricht beschränkt. Damit wir dies einhalten können, ist eine Anmeldung zur Teilnahme am Unterricht erforderlich.
#2 Während des Wartens und im Unterrichtsraum ist der Abstand von 1,5 m einzuhalten.
#3 Der Eintritt und das Verlassen des Unterrichtsraumes hat nacheinander mit dem entsprechenden Abstand zu erfolgen.
#4 Es besteht Maskenpflicht!
#5 Der Unterrichtsraum wird regelmäßig gelüftet!
Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir an die Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz einzuhalten:
#1 Vor Beginn der Fahrstunde muss sich jeder Fahrschüler die Hände desinfizieren.
#2 Zudem ist während der Fahrstunde eine Mund-Nasenbedeckung Pflicht und muss vom Fahrschüler mitgebracht werden. Ohne eine Mund-Nasenbedeckung findet keine Fahrstunde statt!
#3 Bei Krankheitssymptomen findet keine Fahrstunde statt. Bitte informiert uns rechtzeitig!
#4 Bei der Zweiradausbildung muss der Fahrschüler zwingend eigene Schutzkleidung und einen eigenen Helm tragen.
#5 Bei der praktischen Prüfung gilt ebenfalls eine Maskenpflicht. Hierbei ist die Maskenart genau vorgeschrieben und nur wer eine FFP2 Maske ohne Luftfilter trägt kann geprüft werden.
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