Traktor-Klassen

Führerscheine der Klassen L und T

Klasse L (auf Anfrage)

Du möchtest Traktoren und land- sowie forstwirtschaftliche Zugmaschinen fahren, die eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h haben fahren? Dann ist der Führerschein der Klasse L genau richtig für Dich. Dieser erlaubt Dir zusätzlich auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen (etc.) mit einer bbH. von max. 25 km/h (auch mit Anhängern) zu fahren.

Für diesen Führerschein musst Du mindestens 16 Jahre alt sein. Es ist keine praktische Prüfung notwendig.

  1. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

 

Du musst mindestens 16 Jahre alt sein.

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praxis:

  • Keine praktische Ausbildung erforderlich

Theorieprüfung ist abzulegen:

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

 

Praktische Prüfung entfällt.

Klasse T (auf Anfrage)

Du möchtest auch größere Land- und Zugmaschinen fahren dürfen? Dann ist der Führerschein der Klasse T genau richtig für Dich. Mit diesem darfst Du Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h fahren. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h dürfen sogar mit Anhänger gefahren werden.

  1. Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Du musst mindestens:

  • 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
  • 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h alt sein.

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden 2 Grundstoff)
  • 6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Euren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Theorieprüfung ist abzulegen:

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
  • bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung ist abzulegen:

  • Dauer mindestens 70 Minuten (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)