Motorrad-Klassen

Führerscheine der Klassen Mofa, AM, B196, A1, A2 und A

Mofa-Führerschein

Der Mofa-Führerschein ist ein beliebter Einstieg in die Welt der Zweiräder. Mit einem Führerschein der Klasse Mofa darf man einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, zweirädrige- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge oder Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Verbrennungsmotor bis 50 cm³ fahren.

Der Mofa-Führerschein kann bereits mit 15 Jahren gemacht werden.

  1. Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
  2. Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

 

Du musst mindestens 15 Jahre alt sein. 

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Theorie:

  • 6 Doppelstunden
  • 2 in einem speziellen Mofakurs.

In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

Praxis:

90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Theorieprüfung ist abzulegen.

Fragebogen mit 20 Fragen – ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. 

 

Praktische Prüfung entfällt.

Klasse AM

Mit einem Führerschein der Klasse AM (auch Rollerführerschein genannt) kannst Du leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h fahren.

Auch leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie z.B. Quads können gefahren werden, solange diese höchstens 6kW (4kW bei Quads) haben.

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

bbH 45 km/h

Hubraum

  • Verbrennungsmotor max. 50 cm³
  • Dieselmotor max. 500 cm³
  1. Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)
    ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
  2. Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)
    Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
    Leermasse max. 270 kg.
  3. Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)
    Sitzplätze max. 2;
    Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads);
    Leermasse max. 425 kg.

Du musst mindestens 15 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 

Theorie:

  • 12 Doppelstunden
  • 2 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden + 2 Grundstoff) 
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Deinem persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Theorieprüfung ist abzulegen:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.

Praktische Prüfung ist abzulegen:

  • Dauer mindestens 55 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)

Klasse B196

Mit einem Führerschein der Klasse B196 kannst Du leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge bis 125 cm³ fahren, und das ohne Prüfung!

Eine wichtige Voraussetzung für diesen Führerschein ist, dass du seit mindestens 5 Jahren einen PKW-Führerschein (B) besitzt und mindestens 25 Jahre alt bist.

  1. Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
  2. Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

 

Du musst mindestens 25 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B 

Eingeschlossene Klassen: Keine

Theorie:

  • 4 Motorrad-Doppelstunden

Praxis:

  • 5 Fahrstunden

Du musst weder eine Theorieprüfung, noch eine praktische Prüfung ablegen.

Klasse A1

Mit dem Führerschein der Klasse A1 (auch als „125er“ bekannt) kannst Du Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren.

Zusätzlich kannst Du mit einem Führerschein der Klasse A1 auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis maximal 15 kW fahren.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  1. Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
  2. einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  3. einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg

 

Du musst mindestens 16 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klassen: AM

Theorie:

  • 12 Doppelstunden
  • 2 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden 2 Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff.
  • Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Euren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Theorieprüfung ist abzulegen:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
  • A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.

Praktische Prüfung ist abzulegen:

  • Dauer mindestens 70 Minuten

 

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Klasse A2

Der Führerschein der Klasse A2 berechtigt den Besitzer Krafträder mit einer Motorleistung bis zu 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von bis zu 0,2 kW/kg zu fahren.

Der Führerschein der Klasse A2 kann bereits mit 18 Jahren gemacht werden und schließt automatisch die Klassen A1 und AM ein.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  1. einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  2. einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

 

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Theorie:

  • 12 Doppelstunden
  • 2 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden 2 Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff. Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Euren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Theorieprüfung ist abzulegen:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
  • A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.

 

Praktische Prüfung ist abzulegen:

  • Dauer mindestens 70 Minuten
  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitzer von A1: 60 Minuten

 

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Klasse A

Der Führerschein der Klasse A berechtigt den Inhaber des Führerscheins zum Fahren aller Krafträder. Im Gegensatz zu den Führerscheinklassen A1 und A2 sind keine Limits bei der Geschwindigkeit und dem Hubraum gesetzt. Es können dadurch alle Motorräder und auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesem Führerschein gefahren werden.

Jedoch beträgt das Mindestalter für den Führerschein 24 Jahre, es sei denn man ist 2 Jahre im Vorbesitz des Führerscheins der Klasse A2.

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Du musst mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein. Bist Du zwei Jahre im Vorbesitz des Führerscheins der Klasse A2, kannst Du den Führerschein schon mit 20 Jahren machen.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein 

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Theorie:

  • 12 Doppelstunden
  • 2 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff. Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Euren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Theorieprüfung ist abzulegen:

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
  • A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.

 

Praktische Prüfung ist abzulegen:

  • Dauer mindestens 70 Minuten
  • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2: 60 Minuten

 

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.